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Wer einen Onlineshop betreibt, hat schnell mal Kunden im EU-Ausland oder sogar außerhalb der EU.
An sich ganz cool. Aber umsatzsteuerlich sehr gefährlich.
Durch die Regelungen zum Leistungsort im Umsatzsteuergesetz kann der Ort der Leistung schnell im Ausland liegen, was eine Steuerpflicht im Ausland mit sich bringt.
Durch das „OSS-Verfahren“ muss man sich zum Glück nicht in jedem Land einzeln steuerlich registrieren, sondern kann seine Umsätze beim Bundeszentralamt für Steuern melden.
Natürlich gibt es da noch Lieferschwellen, die man beachten muss, bevor das tatsächlich notwendig wird. Trotzdem entsteht die Steuerpflicht im Ausland sehr schnell.
Dann muss der Steuersatz des Landes des Empfängers beachtet und für dieses Land die Steuer abgeführt werden.❗️
Macht man das nicht, hinterzieht man hier schon Steuern. Auch wenn man auf die Umsätze die deutsche Umsatzsteuer bezahlt.
Deshalb sollte man im E-Commerce direkt von Anfang an mit Experten zusammenarbeiten, die die Buchhaltung und das Steuerliche korrekt aufsetzen.